Alte Stadtvilla, Bj. ca. 1880, 4 Wohnungen, voll vermietet.
Ich überlege zu kaufen. Habe am Samstag Besichtigungstermin.
Es ist ein Einzeldenkmal nach §3 Abs. 2 NDSchG.
Ich möchte ins Erdgeschoss gerne selber einziehen.
Dazu habe ich eine Frage:
Der Noch-Besitzer hat innen Änderungen durchgeführt, wovon ich mir nicht vorstellen kann, dass das die Denkmalschutzbehörde genehmigt hat.
Er hat im Erdgeschoss eine Wendeltreppe nach oben in den ersten Stock eingebaut und das erste Stockwerk halbiert, so dass er im ersten Stock noch die Hälfte mitbewohnen kann. Die andere Hälfte ist vermietet.
Ich würde am Samstag Fotos davon machen und mich bei der Denkmalschutzbehörde vor dem Kauf erkundigen.
Weiß zufällig wer, ob er dann in der Rückbaupflicht ist? Wenn ich ihm das so vorher sage, verkauft er mir das Haus sicher nicht.
Wie könnte ich vernünftig vorgehen, ohne Nachteile davon zu haben?
Vielen Dank für Input!!
LG Villa-Girl
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